Jobdescription: Gesellschafterin
Ihr Aufenthalt bey der Familie des Hrn. A. wurde ihr nun doppelt schwer, und da sich zu derselben Zeit eine Veranlassung darbot, dieß Haus zu verlassen, so ergriff sie diese begierig und gesellte sich zu einer Dame, die eine sogenannte Gesellschafterinn, das heißt eine Person suchte, der außer den Arbeiten und Lasten, die einer Dienstmagd aufgelegt werden, noch die weit schwerere Pflicht aufgedrungen wird, sich immer in der nächsten Nähe der Gebieterinn als ein Ableiter ihrer bösen Launen, als Theilnehmerinn und Gehülfinn an allen Sorgen und Beschwerden der Familie, ohne doch als Mitglied derselben gerechnet zu werden, aufhalten zu müssen.
aus: L. Kruse: „Käthchen. Eine dänische Erzählung“ In: Wiener Zeitschrift für Kunst, Literatur, Theater und Mode. Dienstag, den 2. April 1833. (S. 325-328) [1. Teil]
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