Donnerstag, 23. März 2023 von Karin S. Wozonig
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Veröffentlicht in 19. Jahrhundert,Literatur,Literaturwissenschaft

Unbekanntschaft mit den Autorinnen

Im Jahr 1822 schickt Carl Wilhelm Otto August von Schindel dem ersten Band seines Lexikons „Die deutschen Schriftstellerinnen des neunzehnten Jahrhunderts“ eine Vorrede voran, in der er die Probleme beim Sammeln von Informationen über schreibende Frauen darlegt. Der Verfasser würde, wenn er „diese Schwierigkeiten anfangs in ihrer ganzen Größe vorausgesehen hätte, die Idee ganz aufgegeben haben“. Schindel bedankt sich bei jenen, die ihn mit biobibliographischen Daten versorgt haben, setzt aber hinzu, dass „mehrere Literaturkenner“, die ihm die „genügendsten Nachweisungen vielleicht gewähren konnten“, seine „Gesuche“ nicht erfüllt hätten, seine „sehr bescheidenen Bitten in Briefen und in öffentlichen Blättern, auch an Schriftstellerinnen selbst gerichtet, wurden durch Entschuldigungen mit überhäuften Geschäften erwidert, oder blieben wohl ganz ohne Antwort“.

Schreibende Frauen möchten anonym bleiben. Dafür hat Schindel in gewisser Weise Verständnis, argumentiert aber: „Die rühmliche Bescheidenheit, womit Schriftsteller ihre Werke ihren Zeitgenossen ohne Nennung ihres Namens übergeben, verdient alle Achtung, aber nicht leicht finden sich Männer, wenn sie von Literaturfreunden in ihren dahin einschlagenden Schriften mit ihrem Namen aufgeführt werden, beleidiget […]. Sollte aber vielleicht die Anonymität der Frauen nach andern Grundsätzen zu beurtheilen sein?“

Die Angst vor Angriffen durch Männer versteht Schindel, er will „die Schüchternheit vor den Vorurtheilen, welche unser Geschlecht, oft vielleicht aus Stolz, oft wenigstens zu allgemein, gegen weibliche Schriftstellerei hegt“, nicht tadeln. Auch erkennt er an, dass die Angst der Schriftstellerinnen vor den „Mißdeutungen“ durch den „schwesterlichen Verein“ berechtigt sind. Der „Geschichtsforscher“ aber sucht nach Aufklärung, und wer veröffentlicht, kann es dem Verfasser eines Literaturlexikons nicht untersagen, ihn mit Namen aufzuführen. Immerhin würde der sich andernfalls mit dem „Vorwurf der Unbekanntschaft mit der Literatur seiner Zeit“ konfrontiert sehen.

Es gibt also auch für die anonym oder pseudonym veröffentlichenden Schriftstellerinnen keinen Grund, wegen der Aufdeckung ihres Namens und den biographischen Skizzen im Lexikon beleidigt zu sein, denn „eine literarische Beschäftigung mag doch nie etwas Entehrendes sein“ – zumal die „weibliche Feder“ bekanntlich keinen Gegenstand wählt, „wovor Sittsamkeit und Tugend erröthen würde“.

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